Genießen Sie Ihre Auszeit.
Genuss und Entspannung dürfen niemals von Sorgen getrübt werden. Darum werden im Burghotel Staufeneck alle Vorgaben, die aufgrund der Corona-Verordnung erforderlich sind, über das geforderte Maß hinaus umgesetzt. Unser Sicherheits- und Hygienekonzept entspricht höchsten Standards – genauso, wie unsere Gäste es in allen Bereichen gewohnt sind.

Neueste Be- und Entlüftungstechnologien sowie der Einsatz von Aircleanern sorgen für reine Luft.

Oberflächen und Gegenstände werden regelmäßig mit Desinfektionsmitteln gereinigt.

Desinfektionsmittel steht Ihnen im Eingangsbereich des Hotels und der Restaurants sowie auf den Toiletten zur Verfügung.

Reservierungen sind erforderlich, um Ihnen einen reibungslosen Empfang, aber auch die Kontaktnachverfolgung zu gewährleisten.

Zu Ihrer Sicherheit wird außerhalb des Sitzplatzes und des Zimmers sowie in den Räumlichkeiten des Hotels ein Mund-Nasen-Schutz getragen.

Auf unserer Burganlage gilt, wo immer möglich, ein Abstand zu allen Anwesenden von mindestens 1,5 Metern einzuhalten.

Alle Sitzplätze in den Restaurants, im Frühstücksbereich und auf der Hotelterrasse sind mit einem Mindestabstand von 1,5 Metern angeordnet.
Aktuelle Regelungen
Restaurants
- In Innenräumen ist ein Nachweis über die 3Gs (Geimpft, Genesen, Getestet) erforderlich. Ein Test darf nicht älter als 24 Stunden sein
- In Innenräumen ist das Tragen einer medizinischen Maske notwendig; im Freien, wenn die 1,5 Meter nicht eingehalten werden können
Hotel
- Bei der Anreise ist ein Nachweis über die 3Gs erforderlich, weitere negative Tests müssen dann alle 3 Tage vorgelegt werden
- In Innenräumen ist das Tragen einer medizinischen Maske notwendig; im Freien, wenn die 1,5 Meter nicht eingehalten werden können
- Der Wellnessbereich kann wieder ohne Personenbegrenzung genutzt werden
Private Veranstaltungen sind ohne Kontaktbeschränkung möglich.
- Alle Personen müssen eine der 3Gs erfüllen
- Geimpfte – Impfausweis mit dem vollständigen Schutz
- Genesene – Bestätigung über die Covid-Erkrankung (der letzten 6 Monate)
- Getestete – Negativer Corona-Test von offizieller Stelle, der nicht älter als 24 Stunden ist
- Eine Abstands- und Maskenpflicht sowie Musik- und Tanzverbot gibt es hier nicht mehr